Die Klimakrise betrifft unser Leben in all seinen Facetten. Schon heute sind die Auswirkungen, die das sich verändernde Klima auf uns Menschen hat, massiv. Mensch und Natur haben unter den sich verändernden klimatischen Bedingungen zu leiden. Dabei beginnen die Auswirkungen der Klimakrise sich gerade erst zu zeigen. Auch unsere Grund- und Menschenrechte stehen dadurch unter Beschuss.
Unsere Grundrechte in Gefahr
Grundrechte, wie das Recht auf Leben und das Recht auf Gesundheit, gehören zur Schutzpflicht des Staates Österreich. Diese Pflicht muss auch jetzt in der Klimakrise gelten. Problematisch ist, dass es in Österreich, obwohl der Staat zum Schutz der Gesundheit vor massiven Umwelteinflüssen verpflichtet ist, keine Möglichkeit gibt, den unzureichenden Klimaschutz rechtlich anzufechten. Obwohl genau jener dazu führt, dass beide oben genannten Grundrechte eingeschränkt werden.
Weil eben das in Österreich nicht möglich ist, aber durch die Europäische Menschenrechtskonvention, die Verfassungsrang hat, das Recht auf Beschwerde gesichert sein müsste, steht für Klimaklagen der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte frei.
Worum es bei der Klage konkret geht
Hitzebedingte gesundheitliche Einschränkungen und Todesfälle nehmen immer mehr zu. Durch sein Nicht-Handeln in der Klimakrise setzt der Staat Österreich viele Menschen einer erhöhten Belastung aus. Einer Belastung, die nicht nur die heute lebenden Menschen betreffen wird, sondern die Menschen in diesem Land noch lange begleiten wird.
Der Beschwerdeführer der Klimaklage, Mex, ist an Multipler Sklerose erkrankt, genauer am Uhthoff-Phänomen. Das ist eine temperaturabhängige Variante der Krankheit. Im Klartext heißt das für Mex M., dass er im Winter und bei “kühlen” Temperaturen ein recht unbeschwertes Leben führen kann. Umso wärmer es wird, umso mehr nehmen auch seine Krankheitssymptome zu. So ist er ab einer Temperatur von ca. 25 °C auf einen Rollstuhl angewiesen, um sich fortzubewegen.
Mex ist heute einer von vielen Menschen in Österreich und auf der Welt, die unter den Folgen der Klimakrise leiden. Wer nun denkt, dass Mex mit seiner spezifische Erkrankung ein Einzelfall wäre, der täuscht sich. Das Uhthoff-Phänomen tritt im Schnitt bei 60 bis 80 Prozent aller an Multipler Sklerose Erkrankten auf. Dabei kommt es im Zusammenhang mit der Erkrankung auch zu hitzebedingten Todesfällen. Vertreten wird Mex durch die Anwältin Michaela Krömer, die auch schon die erste Österreichische Klimaklage von Greenpeace im vergangenen Jahr betreute.
Die Chance auf Veränderung
Hat die Klage am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Erfolg, müsste Österreich eine wirksame Beschwerdemöglichkeit für Menschen, die wie Mex von der Klimakrise betroffen sind, schaffen. Dadurch wäre es möglich, rechtlich gegen konkrete klimaschädliche Gesetze vorzugehen.
Außerdem könnten sich an einem Urteil in diesem Fall die Höchstgerichte aller Staaten, welche die Europäische Menschenrechtskonvention erlassen haben, orientieren. Die Zahl jener ist beträchtlich, immerhin ist sie in 46 Staaten, in denen 820 Millionen Einwohner*innen leben, in Geltung.
Die Klimaklage vor dem Verfassungsgerichtshof
Im vergangenen Jahr klagten mit Greenpeace über 8000 ÖsterreicherInnen gegen die steuerliche Bevorzugung von klimaschädlichen Gesetzen im Flugverkehr gegenüber dem Reisen mit der Bahn. Wer sich dazu entschließt mit dem Zug statt mit dem Flugzeug zu reisen, der zahlt meist mehr, als würde er das nicht tun.
Das Ergebnis der Klimaklage vor dem Verfassungsgerichtshof war ernüchternd. So urteilte er im Oktober, dass Zugreisende nicht davon betroffen seien, dass Flugreisen mit einer geringeren Steuerlast belegt werden. Ernüchternd ist das Urteil deswegen, weil es die rechtlichen Unzulänglichkeiten in Österreich aufzeigt, wenn es darum geht, die eigenen Bürger vor der Klimakrise zu schützen.
Klimaklagen im globalen Überblick
Weltweit gibt es immer mehr Klimaklagen. Wobei freilich nicht alle gleicher Natur sind. In Europa beziehen sie sich grundsätzlich auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Aktuell klagen beispielsweise 6 portugiesische Jugendliche 33 Staaten wegen ihrer mangelnden Klimapolitik vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. In der Schweiz klagt eine Gruppe Seniorinnen über den unzureichenden Schutz der eidgenössischen Regierung. Denn, dass Schweizer CO2-Gesetz ist zu lasch, um das im Pariser Klimaabkommen festgelegte 1,5 °C-Ziel zu erreich. Mehr noch, nicht einmal eine Begrenzung der Erderwärmung auf 2 °C lässt sich damit erreichen. Das ist für die über 1800 an der Klage beteiligten Schweizerinnen Grund genug, um beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen.
2015 klagten 21 amerikanische Jugendliche die USA an, weil diese, ihrer Auffassung nach, durch das Setzen von Maßnahmen, welche die Klimakrise verstärkten, gegen die Verfassung verstoßen hätten. Der Gerichtshof erkannte im vergangenen Jahr im Zuge der Klage an, dass der Klimawandel eine veritable Gefahr darstelle. Der Gerichtshof befand aber, dass es nicht Sache der Justiz sei, gegen den Klimawandel anzukämpfen, sondern hier politische und gesetzgebende Maßnahmen gefordert seien. Derzeit planen die jungen Beschwerdeführer die Klage am amerikanischen Verfassungsgerichtshof einzubringen.
Mehr Infos zum Ablauf der österreichischen Klimaklage und wie du sie unterstützen kannst findest du unter Europäische Klimaklage (fridaysforfuture.at)
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