Plastiksackerl im Biomüll – geht’s (noch)?

Plastiksackerl im Biomüll – geht’s (noch)?

Es wurde aus Supermärkten verbannt, in der europäischen Plastikstrategie heiß diskutiert und ist in Österreich ab 2020 verboten – das Plastiksackerl. Als Alternative zum konventionellen Plastiksackerl häufen sich derzeit Plastikverpackungen und Tragetaschen mit dem Aufdruck „100% biologisch abbaubar“. Sogenannte Biokunststoffe werden als die Lösung angepriesen und das Angebot im Handel steigt spürbar. Zu Recht?

Biologisch abbaubar heißt nicht unbedingt kompostierbar

Grundsätzlich muss zwischen den Begriffen  “biologisch abbaubar” und “kompostierbar” unterschieden werden. Biologisch abbaubar ist schließlich alles, hier geht es vor allem um den Faktor Zeit: Eine Banane ist beispielsweise ist nach zwei Jahren abgebaut, während ein Zigarettenstummel sieben und eine Plastikflasche sage und schreibe 5.000 Jahre für den vollständigen Abbau benötigt.

Weiters ist zu beachten, dass biologisch abbaubare Kunststoffe nicht zwangsläufig aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind. Biologische Abbaubarkeit ist nicht an die Basis des Rohstoffs gebunden, sondern abhängig von der chemischen Struktur und der Fähigkeit der Umwandlung in Wasser, CO2 und Biomasse.

Was ist nun kompostierbar?

Jede Kompostierung ist ein biologischer Abbau, jedoch ist nicht jeder biologische Abbau auch gleich Kompostierung.

Das Besondere an der Kompostierung ist, dass sie ein menschlich gesteuerter Abbau mit dem Ziel einer schnelleren Zersetzung und der anschließenden Verwendung des Komposts ist.
Was kompostierbar ist, und was nicht, wird per EU-Norm geregelt:

„Kompostierbar ist was innerhalb von sechs Monaten zu 90% unter aeroben Bedingungen (ausreichende Versorgung mit Sauerstoff) abgebaut ist.“ (DIN EN 1343)

Das Material darf weiters nicht kontaminiert sein (insbesondere Schwermetallkontamination), um ein qualitativ hochwertiges Endprodukt zu erhalten – nämlich den Kompost. Diesen kann man sich beispielsweise in Wien kostenlos auf den Mistplätzen der MA48 abholen.

Woran erkenne ich, ob eine Verpackung kompostierbar ist oder nicht?

TÜV Austria unterscheidet beim Kompost zwischen zwei Zertifikaten:

  • “OK compost INDUSTRIAL”: bezieht sich nur auf Verpackungen und Produkte, die in industriellen Kompostieranlagen kompostiert werden können (nicht im normalen Gartenkompost).
  • “OK compost HOME”: bezeichnet Produkte, die auch bei niedrigeren Temperaturen – wie sie am eigenen Komposthaufen zu finden sind – kompostiert werden können.

Ein weiteres Zertifikat, das sich aber nur auf kompostierbares Bioplastik bezieht ist der “Keimling”, eine Marke von European Bioplastics.

Bioplastik – was war das nochmal? 
Basis für biobasiertes Plastik oder „Bioplastik“ sind pflanzliche (z.B. Mais- oder Zuckerrübenstärke) anstatt fossiler Rohstoffe. Leider wird Bioplastik derzeit aufgrund geringer Mengen nicht getrennt gesammelt und landet so im Restmüll. Im Biomüll sollten es keineswegs entsorgt werden, da Bioplastik nicht in der maximalen Verweilzeit von acht Wochen abgebaut werden können.

Darf ich jetzt also ein kompostierbares Plastiksackerl für meinen Biomüll verwenden?

Zwar verrottet das kompostierbare Sackerl, jedoch zu langsam und nicht vollständig. Die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Monate stehen den acht bis zehn Wochen gegenüber, nach denen der Kompost im Werk aus wirtschaftlichen Gründen verkaufsfähig sein soll. Da nicht vollständig zersetztes Material im Kompost unerwünscht ist, landet auch Verpackung, die grundsätzlich kompostierbar wäre, in der Verbrennungsanlage.

Daher ist auch das kompostierbare Plastiksackerl keine Alternative für den Biomüll. Stattdessen empfiehlt es sich, einen Sack aus 100% Recyclingpapier zu verwenden, oder den Abfall in einem rostfreien Stahlbehälter aufzubewahren – ganz ohne Sackerl.


(c) cover photo: RitaE via pixabay